Teilnahmebedingungen 2020-06-01T21:40:09+02:00

Teilnahmebedingungen für den Venture Club Münster e.V. Ideathon 2020 „Let’s-Hack“

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer des Ideathon „Let’s Hack“ des Venture Club Münster e.V. (nachfolgend auch „VCM“) vom 12.06.2020 bis zum 14.06.2020 in Münster (nachfolgend „Veranstaltung“ und/oder „Hackathon“). Mit der Anmeldung zur Veranstaltung bestätigt der Teilnehmer, dass er die folgenden Teilnahmebedingungen sorgfältig gelesen hat und deren Inhalten ausdrücklich zustimmt, alle hierin genannten Rechte und Pflichten befolgt/einräumt/überträgt. Die Teilnahmebedingungen erlangen aufschiebend bedingt erst dann Geltung für den Teilnehmer, wenn der VCM dem Teilnehmer die Teilnahme am Ideathon ausdrücklich bestätigt hat. 

 1. Anmeldung und Teilnahmeberechtigung

Der Teilnehmer meldet sich über das Anmeldeformular der Website www.lets-hack.de zum Ideathon an. Der Teilnehmer muss volljährig sein, also mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der VCM entscheidet nach eigenem Ermessen darüber, ob er einen Teilnehmer zur Veranstaltung annimmt. Erfolgreiche Anmeldungen sowie die Zulassung zur Veranstaltung werden dem Teilnehmer durch den VCM per E-Mail mitgeteilt und bestätigt. Der Teilnehmer erlangt durch die Anmeldung keinen Anspruch auf die Teilnahme.

2. Verarbeitung persönlicher Daten des Teilnehmers

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung und für den Fall einer Bestätigung seiner Teilnahme durch den VCM erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass er seine persönlichen Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, Wohnort, Geburtsdatum, Studiengang, Lebenslauf etc.) dem VCM zur Verfügung stellt und der VCM berechtigt ist, die Daten des Teilnehmers unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere gemäß den Regelungen TMG und des BDSG) für interne Zwecke des VCM zu verarbeiten (insbesondere erheben, speichern, verändern).
Die persönlichen Daten der abgelehnten Teilnehmer werden unmittelbar nach Entscheidung über die Teilnahme vollständig und unwiderruflich gelöscht.
Der Anmeldende einer Teamanmeldung garantiert ausdrücklich, dass er berechtigt ist die persönlichen Daten insbesondere die der anderen Teammitglieder weiterzugeben.
Alle Angaben und Informationen zum Schutz der persönlichen Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung: www.lets-hack.de/datenschutz/

 3. Foto– und Filmaufnahmen

Der VCM wird im Rahmen der Online-Veranstaltung selbst und/oder durch Dritte Bild-, Ton- und/oder Filmaufnahmen erstellen bzw. erstellen lassen. Dazu zählt bspw. der Screenshot eines Zoom Calls indem sich die Teilnehmer befinden oder die Aufnahme des Pitches.
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigt der Teilnehmer in die unentgeltliche und entgeltliche Verwendung der von den Teilnehmern erstellten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien insbesondere auch in die mediale Verbreitung über das Internet durch den VCM und/oder durch Dritte ein. Das Recht zur Verwendung und Verwertung ist zeitlich und räumlich uneingeschränkt. Ferner umfasst es die Verbreitung in allen Sprachen.

4. Verhaltensregeln/Teilnehmerausschluss

Der Teilnehmer hat im Rahmen der Veranstaltung alle einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorschriften insbesondere auch diese Teilnahmebedingungen einzuhalten. Der Teilnehmer darf auf der Veranstaltung selbst oder im Zusammenhang mit dieser insbesondere keine Inhalte erstellen, die gesetzeswidrig oder in sonstiger Weise anstößig sind.
Der VCM wird im Rahmen der Veranstaltung von dem Teilnehmer Daten, Informationen und/oder Feedback zu den erstellten Lösungen und Ergebnissen (u.a. Softwareprototypen) erheben. Die Teilnehmer dürfen während der Erarbeitung der Lösungen und Ergebnissen oder bei der Mitarbeit an spezifischen Sachen lediglich eigene Ideen und Rechte einbringen. Es dürfen keine durch Rechte Dritter geschützten und nicht zur Weitergabe an Dritte geeigneten Inhalte und Ideen verwendet werden.
Der VCM, seine Mitarbeiter und ihre gesetzlichen Vertreter sowie ggf. ihre Erfüllungsgehilfen üben im Rahmen der gesamten Veranstaltung das Hausrecht aus und sind gegenüber dem Teilnehmer weisungsbefugt. Ferner behält sich der VCM vor, bei grobem Verstoß gegen die Verhaltensregeln (auch nachträglich) den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

 5. Arbeitsmittel

Der Teilnehmer wird die zur Erarbeitung von Lösungen im Rahmen der Veranstaltung erforderliche Hard- und Software selbst zur Veranstaltung mitbringen. Der VCM stellt keine Hard- und (kostenpflichtige) Software zur Verfügung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dass er nur kommerzielle Software, für welche er über die entsprechenden Lizenzen zu diesem Zweck verfügt, oder frei verfügbare Software im Rahmen der Veranstaltung verwendet. Ferner dürfen keine vorprogrammierten Softwares, welche bereits Lösungsansätze für die Challenges, die auf der Veranstaltung gestellt werden, darstellen, benutzt werden. Der VCM übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die vom Teilnehmer mitgebrachte Hardware bzw. Software und keine Haftung für Schutzrechtsverletzungen und Urheberrechtsverstöße des Teilnehmers gegenüber Dritten. Der Teilnehmer stellt den VCM und die Sponsoren der Veranstaltung im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund Schutzrechtsverletzungen und Urheberrechtsverstößen des Teilnehmers im Rahmen der Veranstaltung von allen Ansprüchen dieser Dritten auf erstes Anfordern frei.
Die Nutzung des während der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Slack Zugangs ist nur mittels der von VCM zur Verfügung gestellten teilnehmerbezogenen Zugangsdaten erlaubt. Die Zugangsdaten sind von den Teilnehmern streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden. Der Account darf ausschließlich für Zwecke und im Rahmen der Veranstaltung und im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen und sonstigen Vorschriften genutzt werden. Für etwaige Verstöße haftet ausschließlich der jeweilige Teilnehmer, sofern ein Verstoß auf sein Verhalten zurückzuführen ist.

6. Bewertung/Prämierung

Der/die Gewinner wird/werden am Ende der Veranstaltung durch eine Abstimmung der Teilnehmer, sowie Mitglieder des VCM, der Sponsoren und/oder sonstigen Dritten ermittelt. Objektive und subjektive Gesichtspunkte können dabei Grundlage für die Bewertung sein. Kriterien der Bewertung und ggf. gesonderte Bestimmungen werden vom Veranstalter vor Beginn der Wettbewerbszeit kommuniziert. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Bewertung und Prämierung besteht in keinem Fall. Eine jederzeitige Verweigerung oder Beendigung der Bewertung und Prämierung ohne Angabe von Gründen behält sich der VCM ausdrücklich vor. In keinem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, Bewertungskriterien zu ändern und/oder einen Rechtsanspruch auf Prämierung gegen den VCM oder sonstige Dritte zu erheben. Die Bewertung der Ergebnisse und Lösungen, die der Teilnehmer auf der Veranstaltung entwickelt, liegt im alleinigen Ermessen der Teilnehmer und/oder des VCM.

7. Vertraulichkeit

Die Teilnehmer verpflichten sich, dritten Personen ohne die ausdrückliche Zustimmung des VCM keinen Zugang zu allen von dem VCM erhaltenen Informationen, Kenntnissen und Unterlagen zu gewähren, diese vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und nur im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu verwenden.

8. Nutzungsrechte/Weitergabe von Rechten

Auf der Veranstaltung wird der Teilnehmer, insbesondere durch die Bearbeitung der Challenges Lösungen entwickeln, die Gegenstand von Rechten, Schutzrechten, Nutzungsrechten (insbesondere Urheberrechten, Urhebernutzungsrechten, gewerblichen Schutzrechten, Rechten zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten etc.) sind bzw. sein können. Diese Rechte überträgt der Teilnehmer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf den VCM. Der VCM selbst wird diese Rechte weder kommerziell noch unkommerziell nutzen.
An den im Rahmen der Veranstaltung vom Teilnehmer erarbeiteten Lösungen und Ergebnissen, die bzw. deren Nutzung Gegenstand von Rechten und Schutzrechten bzw. Rechten zur Anmeldung von Schutzrechten sind oder sein können, räumt der Teilnehmer dem VCM ein unentgeltliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares, unterlizenzierbares, ausschließliches Nutzungsrecht an allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein. Hiervon umfasst ist insbesondere das Recht, die Rechte an den Lösungen und Ergebnissen zeitlich und räumlich unbeschränkt an die Sponsoren der Veranstaltung weiter zu übertragen, die diese vervielfältigen bzw. vervielfältigen lassen können, Schutzrechte hieran anmelden können sowie entgeltlich oder unentgeltlich nutzen und nutzbar machen können.

9. Haftung

Der VCM, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Mitglieder haften den Teilnehmern gegenüber nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Für den Fall einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt diese Haftungsbeschränkung nicht. Die Haftung des VCM bei einfacher Fahrlässigkeit ist beschränkt auf die typischerweise bei Veranstaltungen der vorliegenden Art auftretenden und vorhersehbaren Schäden, soweit es sich bei der Verletzung um eine vertragswesentliche Pflicht handelte. Weiterhin gilt die Haftungsbeschränkung nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend begründet ist. Der VCM ist berechtigt, jederzeit Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen, die Veranstaltung abzubrechen oder im Vorfeld abzusagen. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers gegen den VCM besteht in diesem Falle nicht. Der VCM haftet gegenüber dem Teilnehmer nicht für mittelbare und/oder Folgeschäden, die aus einer erstmaligen Schadenszufügung resultieren.

10. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Diese Teilnahmebedingungen und die daraus entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen den Teilnehmern und dem VCM und/oder den Sponsoren unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Münster, Westf.



Venture Club Münster e.V.
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